➜ Infos für Tierbesitzer
Neue Gebührenordnung ab 22. November 2022!
Am 22.11.2022 tritt eine neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT genannt) in Kraft, an welche sich Tierärzte bei der Abrechnung von Leistungen verbindlich halten müssen. Viele Tierbesitzer sind aufgrund der nun ansteigenden Kosten besorgt. Warum jedoch eine Anpassung dringend notwendig gewesen ist und was dies für Folgen hat, möchten wir kurz erklären.
Warum gibt es überhaupt eine GOT? Eine gesetzliche Gebührenordnung sorgt generell für Transparenz beim Tierhalter. Eine angemessene Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte Fortbildungen und Investitionen nachkommen können, um dem Qualitätsanspruch der Patientenbesitzer auch gerecht zu werden. Gut bezahltes Personal sichert außerdem die tierärztliche Sorgfalt in einer Praxis und zu guter letzt dient dies dem Tierschutz.
Die letzte umfassende Anpassung der GOT hat im Jahr 1999 stattgefunden (2020 wurde nur die verpflichtende Notdienstgebühr darin aufgenommen), seitdem hat sich in der Tiermedizin einiges getan. Es sind neue Leistungen, die in der alten Gebührenordnung teilweise gar nicht vorkamen(z.B. MRT- oder CT-Untersuchungen) dazu gekommen, und darüber hinaus haben sich Strukturen und laufende Kosten für praktizierende Tierärzte in einer Form geändert, die nicht mehr durch die GOT repräsentiert worden sind.
Die Folge daraus war, dass über die Jahre immer mehr Tierärzte ihre Praxen aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit aufgeben mussten und sich in andere Bereiche, wie beispielsweise der Industrie oder Forschung, umorientiert haben oder sich sogar berufsfremden Tätigkeiten zugewendet haben.
Die Konsequenz: Für die verbleibenden Tierarztpraxen ist über die Jahre der Patientenansturm immens gewachsen. Die daraus resultierende Mehrbelastung hat wiederum viele Tiermediziner zur Berufsaufgabe, oder leider auch nicht selten in den Burn-out, getrieben.
Die Schließungen von immer mehr Tierkliniken und die teilweise unzureichende Versorgung im Notdienst haben in den letzten Jahren in den verschiedensten Regionen Deutschlands nicht wenige Tierbesitzer am eigenen Leib erfahren müssen.
Durch verpflichtende Regelungen zum Notdienstangebot wurde in den letzten Monaten versucht der Unterversorgung entgegen zu wirken. Wir haben gemeinsam mit der Tierarztpraxis Kullen in Meßkirch einen Notdienst organisiert, um eine durchgehende Betreuung unserer Patienten zu gewährleisten. Das bedeutet aber auch, dass für die diensthabenden Tierärzte neben Freizeitausgleich auch Nacht- und Notdienstzuschlag gezahlt werden muss – tatsächlich etwas, das bis vor wenigen Jahren noch aller gesetzlichen Regelungen zum Trotz in der Großzahl der tierärztlichen Praxen und Kliniken absolute Fremdwörter waren.
Um all das stemmen und unseren Mitarbeitern ein faires Gehalt zahlen zu können sowie die laufenden Kosten einer modernen Praxis zu decken war es mehr als notwendig, dass die Gebühren nach über 22 Jahren nun umfassend überarbeitet und angepasst worden sind.
Und ganz nebenbei erwähnt: Zum 01.10.2022 werden auch die Tarifverträge für Tiermedizinische Fachangestellte angehoben. Dies ist absolut gerechtfertigt und war längst überfällig. Selbstverständlich haben auch wir die Gehälter unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend angepasst – denn gute Leistung soll auch gut bezahlt werden!
Dass ihr als Tierbesitzer den steigenden Kosten natürlich nicht gelassen entgegentretet, ist nachvollziehbar und auch wir haben dafür Verständnis.
Was gibt es nun für Möglichkeiten? Wir raten zum Abschluss einer Tierkrankenversicherung (nicht nur reine OP-Versicherung) möglichst schon bei Anschaffung des Tieres! Wir informieren gerne über dieses Thema.